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   BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67   

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https://dejure.org/1968,459
BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67 (https://dejure.org/1968,459)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1968 - VI R 182/67 (https://dejure.org/1968,459)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1968 - VI R 182/67 (https://dejure.org/1968,459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Veranlagungszeitraum für die Absetzung einer Geltendmachung aussergewöhnlicher Abnutzung wegen unfallbedingtem Verlust eines Personenkraftwagens (PKW)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 325
  • NJW 1969, 1270
  • DB 1969, 419
  • BStBl II 1969, 160
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.08.1963 - VI 49/62 U

    Berücksichtigugn der Aufwendungen für Unfall mit privatem PKW auf Dienstfahrt

    Auszug aus BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67
    Was die Höhe der Absetzungen für außergewöhnliche technische Abnutzung und der Abzüge für Reparaturaufwendungen angeht, so ist der Ersatz von "dritter" Seite zu berücksichtigen (vgl. das Urteil des Senats VI 49/62 U vom 9. August 1963, BFH 77, 496, BStBl III 1963, 502).

    Auch ein offenbar begründeter Ersatzanspruch kann, wenngleich die Zahlung den Reparaturaufwand mindern würde (vgl. das bereits angeführte Urteil VI 49/62 U vom 9. August 1963), bei der Einkunftsermittlung nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 EStG grundsätzlich ebensowenig berücksichtigt werden wie die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Bezahlung der Reparaturkasten, wenn er die Reparatur zwar im Jahre 1966 hätte durchführen müssen, die Kosten aber erst in dem nächsten Jahr bezahlt hätte.

  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67
    Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil VI 79/60 S vom 2. März 1962 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 513 - BFH 74, 513 -, BStBl III 1962, 192) ausgeführt hat, kann die Zerstörung oder Beschädigung des PKW eines Steuerpflichtigen auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu einer Berücksichtigung bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit führen, sei es durch eine Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung oder durch Ansatz der (tatsächlich aufgewendeten) Reparaturkosten.
  • BFH, 21.02.1967 - VI R 295/66

    Nachholen der Absetzung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67
    Während aber eine Ausgabe, die versehentlich nicht geltend gemacht worden ist, nicht für ein späteres Jahr geltend gemacht werden kann, hat der erkennende Senat es bei AfA für zulässig gehalten, sie nachzuholen, sofern sie nicht bewußt unterlassen worden sind (vgl. das Urteil VI R 295/66 vom 21. Februar 1967, BFH 88, 316, BStBl III 1967, 386, und das Absetzungen für Substanzverringerung betreffende Urteil VI R 145/66 vom 21. Februar 1967, BFH 88, 448, BStBl III 1967, 460).
  • BFH, 21.02.1967 - VI R 145/66

    Nachholung in der Vergangenheit zu Unrecht unterlassener Absetzungen für

    Auszug aus BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67
    Während aber eine Ausgabe, die versehentlich nicht geltend gemacht worden ist, nicht für ein späteres Jahr geltend gemacht werden kann, hat der erkennende Senat es bei AfA für zulässig gehalten, sie nachzuholen, sofern sie nicht bewußt unterlassen worden sind (vgl. das Urteil VI R 295/66 vom 21. Februar 1967, BFH 88, 316, BStBl III 1967, 386, und das Absetzungen für Substanzverringerung betreffende Urteil VI R 145/66 vom 21. Februar 1967, BFH 88, 448, BStBl III 1967, 460).
  • BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

    Der Ausspruch in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. November 1968 VI R 182/67 (BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160), ein Arbeitnehmer könne mit dem Abzug von Kosten infolge eines beruflich veranlaßten PKW-Unfallschadens zuwarten, wenn vernünftige Gründe für die Annahme gegeben seien, daß ihm der Schaden voll ersetzt werde, ist deshalb nicht auf den Streitfall übertragbar; er betrifft die Berechnung der letztendlich abziehbaren Werbungskosten, die dem Steuerpflichtigen durch eine beruflich veranlaßte Unfallfahrt mit einem grundsätzlich privat genutzten PKW entstanden sind.
  • BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97

    Zeitpunkt des Abzugs einer AfaA

    Es entschied, daß abweichend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Urteil vom 22. November 1968 VI R 182/67 (BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160) Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG eines durch Unfall beschädigten PKW nur im Veranlagungszeitraum des Schadenseintritts vorgenommen werden könnten.

    Die Kläger rügen mit ihrer Revision eine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160.

    An der davon abweichenden Rechtsprechung in dem Urteil in BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160, wonach dann, wenn vernünftige Gründe für die Annahme gegeben sind, daß dem Arbeitnehmer der Schaden voll ersetzt werden wird, die Absetzung für das Jahr vorgenommen werden kann, in dem sich herausstellt, daß der Arbeitnehmer den Schaden doch selbst tragen muß, wird nicht mehr festgehalten.

  • BGH, 06.11.1989 - II ZR 235/88

    Vorteilsausgleich bei Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung

    Im Urteil vom 25. Februar 1988 (aaO) ging es darum, daß rechtswidrig verschuldete Finanzierungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten steuermindernd in Ansatz gebracht worden waren und im Gegenzuge die diese Kosten ausgleichende Ersatzleistung eine zu versteuernde Einnahme darstellte (vgl. BFH, Urt. v. 22.11.1968 - VI R 182/67, NJW 1969, 1270, 1271).
  • BFH, 10.04.1970 - VI R 250/68

    Aufwendungen für Mittagsheimfahrten - Körperbehinderter - Werbungskosten -

    Er verweist auf die BFH-Urteile VI 33/65 vom 15. Dezember 1967 (BFH 90, 493, BStBl II 1968, 150) und VI R 182/67 vom 22. November 1968 (BFH 94, 325, BStBl II 1969, 160).

    In der Entscheidung VI R 182/67, a. a. O., auf die der Steuerpflichtige sich bezieht, lag -- anders als im Streitfall -- unzweifelhaft eine Dienstfahrt vor, so daß ein Vergleich mit dem Streitfall nicht möglich ist.

  • BFH, 28.03.1979 - I R 194/78

    Privatvermögen - Wesentliche Beteiligung - Gewinnrealisierende Veräußerung -

    Im Rahmen des § 17 EStG dürften private Anteile steuerlich nicht ungünstiger behandelt werden, als dies bei Anteilen im Betriebsvermögen der Fall sei (Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. Oktober 1969 2 BvR 701/64 und 2 BvL 3/66, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1970 S. 37 - HFR 1970, 37 - BVerfGE 27, 111, BStBl II 1969, 160).
  • OLG Köln, 04.06.1992 - 7 U 18/89

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Kauf von im sog. Erwerbermodell

    Dieser ist eine zu versteuernde Einnahme (BGH NJW-RR 1988, 788 f.; BFH NJW 1969, 1270 f. und BStBl 1965 III 68 f.; Schmidt-Drenseck, EStG 1O. Aufl., § 9 Anm. 2 m.; Littmann-W.f/Diepenbrock, EStG 14. Aufl. § 8 Rdnr. 44).
  • BFH, 17.10.1973 - VI R 211/70

    Unfallkosten - Fahrtkosten - Ehegatten - Weg zur Arbeitsstätte - Veranlassung

    eines Arbeitnehmers, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstanden sind, Werbungskosten sein können (BFH-Urteil vom 22. November 1968 VI R 182/67, BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160).
  • BFH, 14.08.1970 - VI R 40/69

    Arbeitnehmer - Eigenes Kraftfahrzeug - Beruflich veranlaßte Fahrt - Totalschaden

    Der Senat hat diese Grundsätze u. a. im Urteil VI R 182/67 vom 22. November 1968 (BFH 94, 325, BStBl II 1969, 160) bestätigt.
  • BFH, 14.08.1970 - VI R 70/69

    Beseitigung von Schäden - Arbeitnehmer - Geltendmachung von Aufwendungen - Unfall

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Kraftfahrzeug eines Arbeitnehmers, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstanden sind, und ebenso der durch den Totalverlust des Fahrzeugs entstandene Schaden Werbungskosten sein können (Urteile des BFH VI 79/60 S, a. a. O.; VI 75/63 vom 28. August 1964, HFR 1965, 21; VI R 113/66 vom 21. Februar 1969, BFH 95, 104, BStBl II 1969, 316, und VI R 182/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 325, BStBl II 1969, 160).
  • OLG Frankfurt, 20.04.1988 - 17 U 281/87

    Vorliegen eines Anspruchs auf Schadensersatz bei Nichtverkauf eines Hauses

    Abgesehen hiervon verbliebe den Eheleuten ... auch dann kein Steuervorteil, wenn sie die Aufwendungen aus dem Erwerb des Hauses ... steuermindernd abgesetzt haben sollten; denn im Fall des Rückflusses sind frühere Werbungskosten als Einnahmen bei der Einkunftsart zu erfassen, wo sie früher abgezogen worden waren (BFHE 81, 188 [BFH 30.10.1964 - VI 346/61 U] ; Schmidt § 9 EStG Anm. 2 m); das gilt insbesondere, wenn ein Dritter zum Ersatz verpflichtet ist (BFHE 94, 325 [BFH 22.11.1968 - VI R 182/67] ).
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